Der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Rodalben gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Rodalben am 28.10.2019 in Kraft getreten.
Die Verbandsgemeinde Rodalben hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 06.06.2019 in der Zeit vom 14.06.2019 bis einschließlich 15.07.2019 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan kann hier bzw. im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, Zimmer 111, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Rodalben, den 18.11.2019
Verbandsgemeinde Rodalben
Wolfgang Denzer, Bürgermeister