Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) wurde die Basis für ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt (Binnenmarkt) in der Europäischen Union geschafften.
Die
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt regelt die
Dienstleistungserbringung innerhalb der Europäischen Union.
Die
Herstellung eines gemeinsamen EU-Marktes wurde bis zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die Rechtsbestimmungen der
einzelnen EU-Staaten behindert.
Der Binnenmarkt eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten Ihre Dienstleistung europaweit anzubieten. Auf der Homepage der Europäischen Kommission können Sie sich über die Möglichkeiten und Chancen informieren.