Mit einem Pressetermin am 15.02.2018 hat die Verbandsgemeinde Rodalben eine Initiative gegen die immer stärker werdende Verschmutzung öffentlicher Straßen und Anlagen durch Hundekot gestartet. So soll die Bevölkerung anhand von intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Verteilung von Flyern und Merkblättern, Berichterstattung in der Zeitung, Informationen auf der Homepage) für die Problematik sensibilisiert werden.
Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen
stellt nämlich ein ständiges Ärgernis dar! Wenn
der Ausruf "Achtung Tretmine!" kommt, ist es oft schon zu spät. Was
folgt ist meist ein "Oh Sch....!" Wohl kaum jemand, der nicht mit
diesen Worten reagiert, wenn er plötzlich auf dem Bürgersteig oder einer Wiese
in die unschöne und alles andere als wohl riechende Hinterlassenschaft eines
Hundes tritt.
Natürlich
kann das Tier nichts dafür, wohl aber sein Herrchen bzw. Frauchen, das den
Hundekot seines Vierbeiners beim Gassi gehen zu entfernen hat. Dem ist jedoch
leider nicht immer so. Dabei
müsste es jedem Tierhalter an sich klar sein, dass sein Verhalten anderen
gegenüber sehr unsozial ist und er sich zudem strafbar macht, wenn er den
Hundekot nicht beseitigt. Eine
Plastiktüte und eventuell eine kleine Schaufel gehören daher beim Gassi gehen
ebenso dazu wie die Hundeleine. In Rodalben und Münchweiler an der Rodalb gibt
es im Übrigen auch bereits Hundekottütenspender und dazu gehörige Müllbehälter,
die jederzeit kostenlos genutzt werden können.
Besonders
schlimm ist es, Hunde auf Kinderspielplätze bzw. in belebte Parks zu führen und
dort ihr „Geschäft“ verrichten zu lassen.
Hundekot
ist nämlich der ideale Nährboden für Viren und Bakterien und kann Krankheiten
verursachen.
Also: Kümmern lieber Sie sich lieber selbst darum, bevor es Ihre
Kinder tun...
Die
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Rodalben appelliert daher an alle
Hundebesitzer, die Hinterlassenschaft ihrer kleinen und großen Lieblinge auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Parks und Anlagen aufzunehmen
und über die vorhandenen Müllbehälter bzw. die heimische Restmülltonne ordnungsgemäß
zu entsorgen. Wer
dies nicht tut, dem droht ein empfindliches Bußgeld, wenn er bei Kontrollen,
die seitens des Ordnungsamtes in nächster Zeit verstärkt durchgeführt werden, erwischt
wird. Ach
übrigens, das von den auf frischer Tat "Ertappten" immer wieder gerne
als Entschuldigung verwendete Argument "Ich zahle doch schon Hundesteuer!"
greift nicht, da diese Steuer keine "Service-Gebühr" für das
Entfernen von Hundekot durch die öffentliche Hand darstellt.
Rechtliches:
Hundekot gilt grundsätzlich als Abfall
im Sinne des Abfallrechts und muss daher vom Hundehalter unverzüglich entfernt
und in dafür vorgesehenen Abfallbehältern bzw. über die eigene Restmülltonne entsorgt
werden. Gemäß § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung
der Verbandsgemeinde Rodalben müssen Halter und Führer von Hunden dafür Sorgen,
dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen, Straßen, Wege und Plätze nicht mehr
als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen
sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich
verpflichtet. Wer hiergegen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt
und Hundekot einfach liegen lässt, handelt gem. § 5 Abs. 3 Ziffer 1 und Abs. 4
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € bestraft werden.
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