Modernisierungsrichtlinie Sanierungsgebiet Rodalben

Bekanntmachung der Stadt Rodalben

Richtlinie der Stadt Rodalben zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes „Rodalben Innenstadt“

Der Stadtrat Rodalben hat am 10.04.2024 die Modernisierungsrichtlinie zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden auf Grundlage der innerhalb des Sanierungsgebietes „Rodalben Innenstadt“ beschlossen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes gewährt die Stadt Rodalben einen Kostenerstattungsbetrag (Ausgleichsleistung) zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebiets „Rodalben Innenstadt“ als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Rodalben Innenstadt“ des Programms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“.

Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Rodalben Innenstadt“:


Die Modernisierungsrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der vollständige Wortlaut der Modernisierungsrichtlinie wird auf der Internetseite der Stadt Rodalben https://www.rodalben.de/vg_rodalben/Ortsgemeinden/Rodalben/Satzungen/) bekannt gemacht und kann dort abgerufen werden. 

Der Plan zu den vorbereitenden Untersuchungen über den Zustand der Hauptgebäude ist unter folgedem Link abrufbar: Bestandsaufnahme vorbereitende Untersuchungen Zustand Hauptgebäude


Die Stadt Rodalben beabsichtigt zukünftig für alle Betroffenen/Interessierten Beratungstermine anzubieten. Hierzu wird gesondert informiert.

 

Stadt Rodalben

 

Claus Schäfer, Stadtbürgermeister

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