Bebauungsplan Scheibelt, 9. Änderung

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

9. Änderung des Bebauungsplans "Scheibelt, I. Gewanne" der Ortsgemeinde Donsieders im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für den kompletten Geltungsbereich

Der Gemeinderat Donsieders hat in seiner Sitzung am 18. November 2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Scheibelt, I. Gewanne“ der Ortsgemeinde Donsieders für seinen kompletten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.

Gegenstand der Änderung ist die Neuformulierung der Ziffer 2.3 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur zulässigen Höhe der Einfriedung der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen. Diese soll von 1,60 m auf 2 m geändert werden.

Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Scheibelt, I. Gewanne“ der Ortsgemeinde Donsieders sowie die Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.

Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:


- - - - - = räumlicher Geltungsbereich


Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

 

vom 28.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025

 

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags und dienstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr bzw. von 16.00 – 18.00 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-158, sowie mittwochs und freitags von 08.30 – 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Da es sich um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben

 

Wolfgang Denzer, Bürgermeister


Entwurf Begründung

Entwurf textliche Festsetzungen mit Geltungsbereich



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